- Finanzierung von Fahrzeugen mit Laufzeit von 54 Monaten, die in § 24 / 4 Gesetz nr. 586/1992 Sb. über MWSt. festgesetzt ist
- nach ordentlichem Leasingende wird der Leasingnehmer zum Eigentümer des Leasingobjektes
- allgemeine Bedinungen für FZ-Finanzierung: Bezhlung von Anzahlung, Nachweis von Haftpflicht- und Kaskoversicherung
inkl. Vinkulierung (Sperrschein), falls Versicherung nicht über unsere Versicherungspartner abgeschlossen wird
- reine kurzfristige Vermietung von LKW bieten wie leider nicht an
- unsere Leasinggesellschaft kann eine verkürzte Leasinglautfzeit anbieten, zB 24, 36 oder 48 Monate, unter
Vorraussetzung der Einhaltung der Bestimmungen lt. § 24/ 5 Ges. Nr. 586/1992 über MWSt. zu werden..,
dh. entsprechend hoher Restwert = Abkaufspreis nach Grundmietzeitablauf
- für unsere Kunden mit laufenden Finanzierungen können wir auch Sale&leas-back-Finanzierungen abwickeln
- Finanzierung in allen o.a. Formen für Subjekte/Firmen mit Sitz in EU