FINANZIERUNG:

Wir bemühen uns darum, den spezifischen Wünschen von unseren Kunden entgegenzukommen. Finanzierung können wir für Fahrzeuge im Alter von 2009 bis heute anbieten.  

 

 I) Finanzleasing

        - Finanzierung von Fahrzeugen mit Laufzeit von 54 Monaten, die in § 24 / 4 Gesetz nr. 586/1992 Sb. über MWSt. festgesetzt ist

        - nach ordentlichem Leasingende wird der Leasingnehmer zum Eigentümer des Leasingobjektes

         - allgemeine Bedinungen für FZ-Finanzierung: Bezhlung von Anzahlung, Nachweis von Haftpflicht- und Kaskoversicherung

           inkl. Vinkulierung (Sperrschein), falls Versicherung nicht über unsere Versicherungspartner abgeschlossen wird

 

 II) Operating-Leasing

        - reine kurzfristige Vermietung von LKW bieten wie leider nicht an

        - unsere Leasinggesellschaft kann eine verkürzte Leasinglautfzeit anbieten, zB 24, 36 oder 48 Monate, unter

        Vorraussetzung der  Einhaltung der Bestimmungen lt. § 24/ 5 Ges. Nr. 586/1992 über MWSt. zu werden..,

dh. entsprechend hoher  Restwert = Abkaufspreis nach Grundmietzeitablauf

 

III) Sale leas back 

- für unsere Kunden mit laufenden Finanzierungen können wir auch Sale&leas-back-Finanzierungen abwickeln

 

IV) Reverse charge Finanzierung

          - Finanzierung in allen o.a. Formen  für Subjekte/Firmen mit Sitz in EU 

 

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